Kreisförmiges Logo mit dem Schriftzug DAS WIEDTAL über einer farbenfrohen Landschaft mit Bäumen, einem Fluss mit einem Fisch, Gebäuden mit roten Dächern, einer Kapelle, Blumen und einer stilisierten aufgehenden Sonne im Hintergrund.

Reduzierung von Haftungsrisiken in Wäldern und Erholungsräumen

Deutscher Tourismusverband (DTV) und Deutscher Wanderverband (DWV) begrüßen ausdrücklich, dass Bund und Länder im Rahmen der am 4. Dezember stattgefundenen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin einen entscheidenden Schritt zur Reduzierung von Haftungsrisiken in Wäldern und anderen öffentlich zugänglichen Erholungsräumen vereinbart haben. Beide Verbände hatten sich in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass diese Reform endlich umgesetzt wird – und sehen in der nun geplanten gesetzlichen Klarstellung einen längst überfälligen Durchbruch.

Die Anpassungen sollen zu mehr Rechtssicherheit führen, bürokratische Lasten verringern und den Zugang zur Natur weiterhin niedrigschwellig ermöglichen. Aus Sicht der Verbände ist es von zentraler Bedeutung, dass die angekündigten Gesetzesänderungen nun zügig und wie vorgesehen bis spätestens 31. Dezember 2026 in Kraft treten.

„Mit den gesetzlichen Anpassungen werden endlich rechtliche Klarheiten geschaffen. Das ist besonders für unsere vielen Ehrenamtlichen, die mit viel Engagement vorhandene Wanderinfrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Informationstafeln oder Wegweiser im Wald pflegen und ausbauen, eine gute Nachricht“, sagt Dr. Bernd Hartmann, Geschäftsführer des DWV.

Ein wesentlicher Bestandteil der Agenda betrifft die Reduzierung von Haftungsrisiken im Gemeingebrauch von Gewässern, Wäldern und bei der Nutzung unentgeltlicher und zulassungsfreier öffentlicher Einrichtungen z. B. Parkanlagen. Diese sollen künftig gesetzlich ausdrücklich als Nutzung „auf eigene Gefahr“ festgeschrieben werden. Die Haftung für Verkehrssicherungspflichten wird dabei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Hierfür sind Änderungen im Bundes- und Landesrecht vorgesehen.