Angeln an der Wied
Die Wied eignet sich hervorragend zum Angeln. Manche Stellen sind flach, einige haben einen wilderen Flusslauf und wieder andere Stellen sind durch Wehre angestaut. Besonders die vielen Campingplätze am Wiedufer bieten tollen Angelstellen.
Erlaubnisscheine erhalten Sie in der Tourist-Information in Waldbreitbach, im Rathaus Waldbreitbach sowie bei Campingplatz Wiedhof in Waldbreitbach und Camping Neuerburg in Niederbreitbach.
Hier geht´s zum Angelflyer mit allen Informationen rund ums Angeln an der Wied.
Bitte beachten Sie die Frühjahrs-Schonzeit vom 15.4. - 31.5. des Jahres, in der das Angeln nicht gestattet ist. Im Juni nach dem Ende der Schonzeit dürfen nur Monatskarten und Jahreskarten verkauft werden.
Ausländische Gäste besitzen in der Regel keinen Fischerei-Schein. Daher müssen sie im Rathaus Waldbreitbach zuerst einen Jahres-Fischereischein für 12,00 € erwerben und glaubhaft versichern, dass sie sich mit den fisch- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen auskennen. Dann können sie dort auch den Erlaubnisschein für den Urlaubszeitraum kaufen. Die Vorlage eines ausländischen Fischerei-Scheins reicht nicht aus.
Kinder und Jugendliche müssen bei Erwerb von Erlaubniskarten ebenfalls einen Angelschein vorweisen. Ab 7 Jahre ist das Angeln in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt, ab 14 Jahre auch alleine.
Die Angelabschnitte an der Wied sind in mehrere Bereiche eingeteilt:
- Roßbach / Wied: Zufluss Masbach bis Zufluss Elsbach
- Waldbreitbach: Zufluss Elsbach bis Kreuzkapelle
- Hausen / Wied: Kreuzkapelle bis Schießplatzweg unterhalb Hausen/Wied
- Niederbreitbach: Schießplatzweg unterhalb Hausen/Wied bis Zufluss Nonnenbach
Es gelten folgende Regeln:
Fischfang mit einer Handangel mit allen gesetzlich zugelassenen Ködern
Angeln mit einer 2. Angel ist für Jahresscheininhaber erlaubt
Angelverbot zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens
ganzjähriges Fangverbot für Nasen
Das Fliegenfischen ist erlaubt
Die Mindestmaße gemäß Erlaubnisschein sind zu beachten
Darüber hinaus gelten die Regeln des Landesfischergesetzes Rheinland-Pfalz
Wied-Aufwärts im Bereich Neustadt / Wied folgt die Fischerei-Genossenschaft Neustadt / Wied. Alle Informationen zu diesen Erlaubnisscheinen finden Sie hier:
https://fischerei-neustadt-wied.jimdofree.com/
Nähere Informationen unter Telefon 02638 - 4017 oder info@wiedtal.de
Neue Gebührenübersicht für Erlaubnisscheine ab dem 1.1.2024
| Tagesschein | Monatsschein | Jahresschein VG Bürger | Jahresschein Auswärtige |
Ortsgemeinde Hausen / Wied |
9,00 € |
33,00 € |
35,00 € |
55,00 € |
Ortsgemeinde Niederbreitbach |
13,00 € |
42,00 € |
70,00 € |
90,00 € |
Ortsgemeinde Roßbach / Wied |
11,00 € |
37,00 € |
45,00 € |
65,00 € |
Ortsgemeinde Waldbreitbach |
12,00 € |
38,00 € |
50,00 € |
70,00 € |
Schwerbehinderte und Kinder/Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) erhalten eine Ermäßigung von 50 %.
Jahresscheine gelten grundsätzlich bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Im Monat Juni werden keine Tagesscheine ausgestellt sondern nur Monats- und Jahresscheine.